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USt direkt digital Nr. 22 vom Seite 11

Ausschlussfrist für die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen

Ralf Walkenhorst

Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die deutsche Regelung, wonach die Zuordnungsentscheidung eines Gegenstands zum Unternehmen bis zur gesetzlichen Regelabgabefrist für Steuererklärungen dokumentiert werden muss, dem Unionsrecht entspricht.

I. Leitsatz

Art. 168 Buchst. a i. V. mit Art. 167 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2009/162/EU des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er nationalen Bestimmungen nicht entgegensteht, die von einem nationalen Gericht so ausgelegt werden, dass die zuständige nationale Steuerverwaltung den Vorsteuerabzug in Bezug auf einen Gegenstand unter der Annahme, dass dieser dem Privatvermögen des Steuerpflichtigen zugewiesen wurde, verweigern darf, wenn ein Steuerpflichtiger ein Wahlrecht hat, ob er einen Gegenstand dem Vermögen seines Unternehmens zuordnet, und diese Steuerverwaltung nicht spätestens bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in die Lage versetzt wurde, aufgrund einer ausdrücklichen Entscheidung oder hinreichender Anhaltspunkte eine solche Zuordnung des Gegenstands festzustellen, es sei denn, die besonderen rechtlichen Modalitäten fü...