Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Donnerstag, 14.10.2021

Umsatzsteuer | Haftung bei Forderungsabtretung (BFH)

Bei der Haftung gem. § 13c UStG ist von einer Vereinnahmung durch den Zessionar auszugehen, wenn der Zedent über sein beim Zessionar debitorisch geführtes Konto, auf dem die abgetretenen Beträge vereinnahmt werden, nicht mehr frei verfügen kann, da eine erhebliche Überschreitung der vereinbarten Kreditlinie vorliegt und der Zessionar Belastungsbuchungen regelmäßig nicht durchführt (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Wird eine Forderung abgetreten, haftet nach § 13c UStG der neue Gläubiger für die Umsatzsteuer, sofern diese bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet wurde.

Sachverhalt: Die Klägerin ist eine Bank, bei der eine GmbH Kontokorrentkonten unterhielt. Auf diesen Konten gingen Zahlungen aus Ausgangsrechnungen der GmbH...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen