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Anwendungsschreiben zu § 7b EStG geändert
Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG geändert. Danach kann für Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag bzw. Bauanzeige errichtet werden können, hinsichtlich des in Rz. 9 Satz 1 genannten Zeitraums auf den Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung abgestellt werden (, NWB FAAAH-89973).
Rz. 9 des , NWB RAAAH-53359 (BStBl 2020 I S. 623), wird wie folgt geändert:
„Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder – wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist – die Bauanzeige nach dem und vor dem gestellt bzw. getätigt worden ist. Für ...