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BMF 03.12.2020 IV C 5 - S 2353/19/10010 :002, NWB 41/2021 S. 3021

Einkommensteuer | Reisekosten bei betrieblich veranlassten Auslandsreisen

Das BMF hat die Übersicht über die ab geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland bekannt gemacht. Pandemiebedingt wurden die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum nicht neu festgesetzt. Die Finanzverwaltung stellt klar, dass die mit (BStBl 2020 I S. 1256) veröffentlichten Beträge somit für das Kalenderjahr 2022 unverändert fortgelten.