Der steuerfreie Sanierungsgewinn nach § 3a EStG ...
... Voraussetzungen und Praxisprobleme
Eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der durch Corona ausgelösten Wirtschaftskrise wird dem steuerlichen Sanierungsrecht zukommen. Da derzeit nicht mit einer Einführung spezieller Sanierungsregelungen aufgrund Corona gerechnet werden kann, rücken damit einmal mehr die Vorschriften des § 3a EStG sowie § 7b GewStG in den Fokus. So werden nach § 3a EStG Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung steuerfrei gestellt. Welche Voraussetzungen für eine steuerfreie Sanierung erfüllt sein müssen und welche Praxisprobleme zu überwinden sind, zeigen Streit/Hoheisel . So sollte ein Sanierungsplan unter Anwendung des § 3a EStG frühzeitig in Betracht gezogen werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die zentralen Voraussetzungen der Sanierungsbedürftigkeit sowie der Sanierungseignung in Zeiten nachweisbarer Umsatzeinbußen bzw. -ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie gegenüber der Finanzverwaltung leicht belegen lassen.
Aktuelles zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können steuerlich nach Maßgabe des unveränderten § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG geltend gemacht werden. Für die Jahre 2020 und 2021 ist stattdessen oder für die häusliche Arbeit außerhalb eines steuerlichen Arbeitszimmers der Ansatz einer Homeoffice-Pauschale möglich. Die Finanzverwaltung hat Anwendungsfragen geklärt, die im Wesentlichen mit der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Homeoffice-Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Seifert geht auf die neuen Verwaltungsanweisungen ein.
Umsatzsteuer bei Co-Working-Spaces
Zu den vielfältigen Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenwärtig stellen müssen, gehört die Beschleunigung des strukturellen Wandels der Arbeitswelt. Schon vor der Corona-Pandemie war ein Trend zu neuen Formen des Zusammenarbeitens – insbesondere in sog. Co-Working-Spaces – zu beobachten. Diese modernen Büroangebote basieren auf verschiedenartigen Konzepten. Angesichts der wachsenden Bedeutung der modernen Büroangebote und ihrer Vielfalt beschäftigen sich Prätzler/Müller-Adams mit einigen umsatzsteuerlichen Aspekten. Ausgangspunkt ist die Fragestellung, inwieweit umsatzsteuerlich von Vermietungsleistungen auszugehen ist und Steuerbefreiungen einschlägig sind.
Zum Timing bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen
In einigen Entscheidungen hat der BFH jüngst zu wichtigen zeitpunktbezogenen Fragen bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen und Sonderbetriebsvermögen Stellung genommen, die in der Praxis unbedingt beachtet werden müssen, wie der Beitrag von Ott zeigt.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 20/2021 Seite 1
NAAAH-92460