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Dienstwagenbesteuerung: Sind freiwillige Zahlungen bei der 1 %-Methode zu berücksichtigen?
Mit Urteil v. - VI R 2/15 (BStBl 2017 II S. 1014) ist der BFH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgerückt und hat unmittelbar vom Arbeitnehmer getragene Kosten für den Dienstwagen bei der pauschalen Nutzungswertmethode für Privatfahrten (sog. 1 %-Methode) zum Abzug zugelassen. Dezidiert hat das Gericht über Kraftstoffkosten entschieden, die im Urteilsfall vom Steuerpflichtigen sowohl für die dienstliche als auch private Nutzung zu tragen waren. Mit der Frage, ob darüber hinaus Kosten zu berücksichtigen sind, die sich näher an der Grenzlinie zwischen Berufs- und Privatsphäre bewegen, haben sich kürzlich das Niedersächsische , NWB KAAAH-65864) und das , NWB MAAAH-15742) auseinandergesetzt und dies für freiwillig übernommene Garagenkosten verneint. Vor dem Hintergrund des anhängigen Revisionsverfahrens (Az. beim BFH: VIII R 29/20) lohnt ein erneuter Blick auf die Systematik der pauschalen Nutzungswertmethode und ihre Implikationen für den Abzug einzelner Kfz-Kosten.
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Hintergrund: [i]Langenkämper, Firmenwagen: Besteuerung der Gestellung an Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB MAAAE-60557 Wird ein Fahrtenbuch nicht geführt, ist der Nutzungsvorteil eines Arbeit...