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Rechtsprechung zur Investitionszulage im Beitrittsgebiet im 1. Halbjahr 2000
Die folgenden Urt. haben ihre Bedeutung in erster Linie für noch offene Streitfälle aus der Zeit vor dem . Aber auch für das InvZulG 1999, insbesondere aufgrund seiner Änderungen durch das StBereinG 1999, ergeben sich daraus wertvolle Hinweise, sei es z. B. zur Behaltefrist (jetzt 5 statt 3 Jahre) oder zur Zuordnung zum verarbeitenden Gewerbe.
I. Begünstigte Investoren
1. Anspruchsberechtigter bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung
(BFH/NV 2000 S. 483; LX590110) betr. § 2 InvZulG 1991.
Die Rechtsfrage, ob für die der Betriebs-PersGes überlassenen WG nicht (mehr) die Betriebs-PersGes, sondern die Besitz-PersGes anspruchsberechtigt ist, wurde zwar durch BFH und BMF schon eindeutig entschieden (vgl. , BStBl 1998 II S. 325, und BStBl 1998 I S. 583); dennoch ergeben sich noch Zweifelsfragen. So hat es der BFH im vorliegenden Beschl. für klärungsbedürftig erachtet, ob für Wj, die vor dem beginnen, bei der Festsetzung der InvZ gegenüber der Betriebs-PersGes auch die von der Besitz-PersGes überlassenen WG, für die die Besitz-PersGes die InvZ beantragt hat, zu berücksichtigen sind. Im Streitfall hatten für 1992 Betriebsgesellschaft und Besitzgesellschaft jeweils getren...