Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 44 vom Seite 3427 Fach 3 Seite 8043

Rechtsprechung zur Investitionszulage im Jahre 1990

von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Heinz Richter und Dipl.-Betriebswirt Horst Richter, Köln

Die Rspr. des Jahres 1990 ist in erster Linie für die noch offenen Fälle der bundesdeutschen InvZ von Bedeutung. Jedoch haben die von der Rspr. aufgestellten Rechtsgrundsätze nunmehr auch aktuelle Bedeutung für die neuen Bundesländer. Die Zulagen für Investitionen im Gebiet der ehem. DDR, die aufgrund des neuen InvZulG gewährt werden, fußen auf einer Vorschrift, die ihr Vorbild im wesentlichen in dem ausgelaufenen bundesdeutschen InvZulG und in § 19 BerlinFG hat. Bei der Lösung von Zweifelsfragen kann deshalb weitgehend auf vorliegende bundesdeutsche Rspr. zurückgegriffen werden.

I. Begünstigte Wirtschaftsgüter

1. Euro-Flachpaletten als geringwertige Wirtschaftsgüter

(BStBl 1990 II S. 82) betr. § 19 BerlinFG.

Die Paletten dienten der Erleichterung des Warentransports und der Warenlagerung. Die Investorin begehrte eine InvZ nach § 19 BerlinFG. - Zwar sei der Investorin zuzugeben, daß die Paletten in einem Nutzungszusammenhang mit Regal und Gabelstapler stehen. Es handele sich dabei jedoch nicht um den in § 6 Abs. 2 Satz 2 EStG benannten ausschließlichen Nutzungszusammenhang. Die Paletten seien einer selbständigen Nutzung fähig; für sie sei keine InvZ zu gewäh...