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Vorbehaltsnutzungsrechte an Grundstücken des Betriebsvermögens
Die stl. Behandlung von Nutzungsrechten an Grundstücken des BV ist für die Praxis mit Unsicherheiten behaftet. Viele Fragen sind höchstrichterlich noch nicht geklärt. Ein Stück mehr Rechtssicherheit schaffen nun zwei (BStBl 1989 II S. 872) und v. - III R 113/85 (BStBl 1989 II S. 763; vgl. hierzu auch KFR F. 3 EStG § 4, 5/89, S. 133 Kemmer). Beide Entscheidungen beschäftigen sich mit Vorbehaltsnutzungsrechten. Ein Vorbehaltsnutzungsrecht liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nutzungsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt (vorbehalten) wird.
Das eine Urt. beschäftigt sich mit der steuerrechtlichen Behandlung des dinglichen Vorbehaltsnießbrauchers. Das andere Urt. betrifft die Rechtsfolgen beim neuen Eigentümer im Fall eines obligatorischen Vorbehaltsnutzungsrechts.
Der BFH setzt die Entwicklung fort, die mit dem Beschl. des Großen Senats v. (BStBl 1988 II S. 348) eingeleitet worden ist (vgl. Boveleth/Brandenberg, NWB F. 3 S. 6893). Auf die neue Rechtsprechung des BFH und ihre Konsequenzen für die Praxis wird im folgenden eingegangen.
I. Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchers
Das betrifft den Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt des lebenslänglichen Bruttonießbrauchs. Der Nießbrauchsberechtigte nutzte das Grundstück weiter zu betrieblichen Zwecken. Der BFH hatte die stl. Behandlung des Nutzungsberechtigten zu beurteilen. Hier stellt sicht zunächst die Frage, ob das Grundstück aus dem BV entnommen worden ist und, wenn ja, zu welchem Wert das Nießbrauchsrecht in das BV einzulegen ist.