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Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften im Steuerrecht
I. Einführung
1. Stellung der Personengesellschaft im Zivil- und Steuerrecht
Eine Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) hat im Zivilrecht eine gewisse rechtliche Selbständigkeit und damit eine einer jurist. Person angenäherte Stellung. Eine Personenhandelsgesellschaft erwirtschaftet durch ihre Tätigkeit einen Gewinn. Sie kann unter ihrer Firma Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen und vor Gericht klagen und verklagt werden (§ 124 HGB).
Im Gegensatz hierzu ist eine PersGes (und zwar sowohl eine Personenhandelsgesellschaft als auch eine GbR) im ESt-Recht grds. kein Steuersubjekt. Sie muß weder ESt noch KSt bezahlen. Steuersubjekt hinsichtlich der ESt bzw. der KSt sind ihre Gesellschafter, soweit sie natürliche oder jurist. Personen sind. Eine PersGes hat im ESt-Recht nur insoweit eine gewisse Selbständigkeit als Steuersubjekt (vgl. BStBl II S. 751), wie es um die Ermittlung des von ihr erwirtschafteten Gewinns geht. Ist der Gewinn ermittelt, muß er auf die einzelnen Gesellschafter verteilt und bei diesen der ESt bzw. KSt unterworfen werden.
2. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG
Das Prinzip der Gewinnermittlung durch die PersGes und anschließenden Gewinnvertei...