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Bilanzierung | Keine Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr
Laut dem kann für die Nachforderung von Steuern, die nicht auf einer Steuerhinterziehung beruhen, im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Ebenfalls unzulässig ist die Bildung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb.