Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unionsrechtsmäßigkeit des Ausschlusses des Sonderausgabenabzugs für Sozialversicherungsbeiträge eines in Österreich tätigen Arbeitnehmers
Beiträge eines unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers zu einem inländischen Versorgungswerk, die in Zusammenhang mit nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich 2000/2010 steuerfreien ausländischen Einkünften stehen, sind weder als Sonderausgaben noch im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen. Dies verstößt nicht gegen die unionsrechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit (Bezug: § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG; Art. 15 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 7 DBA-Österreich 2000/2010).
Der klagende Architekt war bei einer inländischen GmbH als Projektleiter angestellt und teils im Inland, teils in Österreich tätig. Der anteilige Arbeitslohn für die in Österreich geleistete Arbeit war nach Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich steuerfrei, wurde aber bei deutscher Besteuerung im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Der von de...