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StuB Nr. 19 vom Seite 786

Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

StB Michael Seifert

I. Grundlagen

Die Voraussetzungen für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Steuerbilanz ergeben sich aus § 5 Abs. 5 EStG. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind danach nur anzusetzen

  • auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;

  • auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.