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IWB Nr. 5 vom Seite 223 Fach 10 International Gr. 8 Seite 242

Besteuerung grenzüberschreitend eingesetzter Finanzierungsinstrumente

von Dr. Heinz-Jürgen Selling, Berlin

VI. Steuerliche Beurteilung von Finanztermingeschäften

1. Grundsätze der deutschen Besteuerung

a) Einkommen-/Körperschaftsteuer des Inländers
aa) Ohne Doppelbesteuerungsabkommen

Personen, die im Inland ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz/Geschäftsleitung haben, sind mit ihrem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 EStG, § 1 KStG).

Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden Steuern, die im Ausland auf ausländische Einkünfte erhoben und gezahlt wurden, auf die deutsche Steuer direkt angerechnet (§ 34 EStG). Steuern auf den Gewinn ausländischer Kapitalgesellschaften können bei Ausschüttung in das Inland auch indirekt angerechnet werden (§ 26 KStG).

Ausgaben, die mit ausländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, werden grundsätzlich nur mit den ausländischen, nicht den inländischen Einkünften verrechnet. Verluste einer ausländischen Betriebsstätte eines inländischen Unternehmers können nur eingeschränkt mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus demselben ausländischen Staat ausgeglichen oder, soweit ein Ausgleich nicht möglich ist, vorgetragen werden; dies gilt nicht, wenn die ausländische gewerbliche Betrie...