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BMF 21.09.2021 IV C 3 - S 2197/19/10009 :009, BBK 20/2021 S. 948

Steuerrecht | Neues vom BMF zur Sonderabschreibung nach § 7b EStG

Das BMF ändert die Rz. 9 des Schreibens zu § 7b EStG, die das Erfordernis der Schaffung neuen Wohnraums innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach § 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG betrifft: Nach der neuen Rz. 9 genügt es bei Mietwohnungen, die nach den baurechtlichen Vorschriften ohne Bauantrag oder Bauanzeige errichtet werden können, dass mit der Bauausführung nach dem und vor dem begonnen wird.

Hinweis:

Die [i]Bisherige Aussage der Rz. 9 bleibt bestehen bisherige Aussage der Rz. 9 bleibt aber weiterhin gültig. Danach kann die Sonderabschreibung nach § 7b EStG nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bauantrag oder – wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist – die Bauanzeige nach dem und vor dem gestellt bzw. getätigt worden ist.

Die neue Rz. 9 ergänzt dies in Fällen, in denen weder ein Bauantrag noch eine Bauanzeige erforderlich is...