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UNCITRAL-Modellbestimmungen über grenzüberschreitende Insolvenzverfahren
Die UNCITRAL-Kommission hat im Mai 1997 Modellbestimmungen über grenzüberschreitende Insolvenzverfahren verabschiedet. Diese sind am von der UN-Vollversammlung gebilligt worden. Hintergrund für die Herausgabe der Modellbestimmungen war, daß bisher weltweit anerkannte einheitliche Grundsätze für das internationale Insolvenzrecht fehlten.
I. Einleitung
Der Bereich des internationalen Insolvenzrechts ist betroffen, wenn ein Insolvenzverfahren Bezug zu einer ausländischen Rechtsordnung hat, z. B. aufgrund der Verbindlichkeiten des insolventen Schuldners oder aufgrund des Orts, an dem dessen Vermögen belegen ist. Das Bedürfnis nach einer Vereinheitlichung des internationalen Insolvenzrechts steigt mit dem Anwachsen grenzüberschreitender Transaktionen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Europäischen Binnenmarkts nehmen internationale Handelsgeschäfte ein immer größeres Volumen ein. Es ist zu erwarten, daß dieser Prozeß aufgrund der Einführung der Europäischen Währungsunion noch weiter voranschreiten wird. Für den europäischen Bereich wird eine Standardisierung durch das EU-Insolvenzübereinkommen (Text abgedruckt in ZIP 1996, 976 ff.) angestrebt (vgl....