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Sonstige Leistungen an Unternehmer in anderem EU-Mitgliedstaat
Nachweis der Unternehmereigenschaft durch Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
In der Rubrik Praxisfälle veröffentlichen wir eine Fragestellung zu einem konkreten Sachverhalt, der aktuell im Bereich der Umsatzsteuer von allgemeinem Interesse ist. Die Lösungshinweise zu der Fragestellung werden von Herrn Karl-Hermann Eckert verfasst. Die Rubrik Praxisfälle erscheint i. d. R. monatlich. Wenn Sie selbst eine Fragestellung zu einem über den Einzelfall hinaus interessanten Sachverhalt haben, können Sie dieses Thema gerne der Redaktion (ust-direkt-redaktion@nwb.de) vorschlagen. Wir weisen darauf hin, dass eine konkrete Rechtsberatung nicht geleistet werden kann und die Lösungshinweise losgelöst von einem etwaigen Einzelfall aus grundsätzlicher Sicht erfolgen.
I. Sachverhalt
Ich bin selbständiger Rechtsanwalt und Notar mit Sitz in Aachen. Meine Mandantschaft ist im deutsch-belgischen Raum ansässig. Der Mandant B aus Brüssel hatte mich beauftragt, in einem Patentstreit mit einem belgischen Konkurrenzunternehmen ein Rechtsgutachten zu erstellen. Für dieses Gutachten wurde ein Honorar von 15.000 € vereinbart.
Der Vorgang wurde in der Buchhaltung als nicht umsatzsteuerpflichtig angesehen, da Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG in Belgien ist,...