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IWB Nr. 22 vom Seite 1065 Fach 3 Deutschland Gr. 9 Seite 104

Probleme des erbschaft- und schenkungsteuerlichen Anrechnungsverfahrens als Bereich der internationalen Nachfolgeplanung

von Dipl.-Kfm. Bernhard Arlt, Essen

In den kommenden Jahren werden in Deutschland große Vermögen auf die nächste Generation übertragen. Aufgrund der immer stärker ansteigenden internationalen Verflechtungen werden sich dabei insbesondere auch die Fälle häufen, bei denen ein Teil des Nachlasses aus Vermögenswerten besteht, die sich im Ausland befinden. Wenn das ausländische Vermögen im betreffenden Land einer Erbschaftsteuer unterliegt, kann es bei der Vermögensübertragung durch die gleichzeitige Erhebung von Steuern aufgrund des innerstaatlichen Rechts mehrerer Staaten zu einer Doppelbesteuerung kommen, da das Auslandsvermögen häufig auch von der deutschen Erbschaftsteuer erfaßt wird. Aufgrund der wenigen von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern sind die im S. 1066 deutschen internationalen Erbschaftsteuerrecht vorgesehenen unilateralen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von großer Bedeutung. DBA auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern bestehen derzeit (Stand ) nur mit Dänemark, Griechenland, Österreich, Schweden, Schweiz und den USA. Das DBA mit Israel galt nur bis zum , da Israel zu di...BStBl 1997 I S. 92