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Geringfügige Beschäftigung: Richtlinien 2021 geändert
Die Sozialversicherungen (SV) haben die Geringfügigkeits-Richtlinien aktualisiert. Die SV-Träger erläutern in den Richtlinien, wie geringfügige Beschäftigung versicherungs-, beitrags- und melderechtlich zu behandeln ist. In der aktuellen Fassung wurden u. a. Ergänzungen und Klarstellungen vorgenommen, die sich seit 2018 aufgrund von Rechtsänderungen und -auslegungen ergeben haben. Die Änderungen gelten seit August und sind auf der Seite der Minijob Zentrale unter https://go.nwb.de/ozid3 zu finden. S. 293