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NWB BB 10/2021 S. 293

Einwanderung: Fachkräfteeinwanderungsgesetz seit einem Jahr in Kraft

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist seit über einem Jahr in Kraft und ermöglicht es Betrieben, einfacher und schneller an Mitarbeiter aus Drittstaaten zu kommen. Beispielsweise sollen qualifizierte Beschäftigte schneller eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung erhalten. Die Erfahrungen sind überwiegend gut. Unternehmer, die Vereinfachungen nutzen und sich informieren möchten, können dies u. a. unter https://go.nwb.de/992rp und https://go.nwb.de/q7znz tun.