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Homeoffice: Gesetzeslücke beim Unfallversicherungsschutz geschlossen
Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit im Homeoffice gegen Arbeitsunfälle wie im Betrieb versichert. Das galt aber bislang beispielsweise nicht für Unfälle, die auf dem Gang zur Toilette oder der Nahrungsaufnahme passieren. Diese Lücke wurde nun geschlossen und Arbeitnehmer sind auch bei diesen und anderen „Nebentätigkeiten“ versichert. Damit werden Betriebsstätte und Homeoffice gleichgestellt. Die Regelungen finden sich im § 8 SGB VII Abs. 1 und § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII.
Mandanten-Merkblatt Heimarbeit, NWB JAAAH-44041