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NWB-BB Nr. 10 vom Seite 294

Fokus: Lohnanspruch eines Auszubildenden bei fehlender Ausbildung durch den Arbeitgeber

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Das ArbG Bonn hatte über einen Fall eines „Auszubildenden“ zu urteilen, der von seinem Arbeitgeber tatsächlich überhaupt nicht ausgebildet wurde. Das Gericht sprach dem „Auszubildenden“ den gleichen Tariflohn zu, der einem ungelernten Arbeitnehmer in der Branche zugestanden hätte (, https://go.nwb.de/xppjs).

Sachverhalt

Der Kläger schloss mit dem Beklagten einen Ausbildungsvertrag zum Gebäudereiniger mit Wirkung zum ab. Vereinbart wurde eine Brutto-Ausbildungsvergütung i. H. von 775 €. Der beklagte Arbeitgeber unterließ es allerdings, das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Gebäudereiniger-Innung anzumelden. Außerdem meldete der Beklagte den Kläger auch nicht bei der Berufsschule an. Es wurde kein Ausbildungsplan für die Ausbildung erstellt. Der Kläger wurde lediglich zu Beginn einmalig durch einen Arbeitskollegen in die Tätigkeit eines Gebäudereinigers eingewiesen. Anschließend wurde der Kläger als Reinigungskraft für eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden eingesetzt. Gezahlt wurde ihm für seine Leistung die zuvor vereinbarte Ausbildungsvergütung.

Klage auf Tariflohn eines ungelernten Arbeiters

Der „Auszubildende“ klagte vor dem...