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Verspätungszuschläge – Besonderes Dilemma bei der Rentenbesteuerung
[i] DStV Online-Meldung v. 14.9.2021 Die Regelungen zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen führen bei Rentnern mitunter zu ungleichen Behandlungen. Dies entspricht aus Sicht des Deutsche Steuerberaterverbands e.V. (DStV) nicht der Intention des Gesetzgebers. Er regt beim Bundesministerium der Finanzen eine angepasste Verwaltungsanweisung an.
[i]Besondere Verschonungsregelung ...Es kann vorkommen, dass ein Rentner über die Jahre nichtsahnend in die Pflicht zur Rentenbesteuerung rutscht. Die Gründe sind vielfältig. In einigen Fällen könnte der Tod des Lebenspartners dazu führen, in anderen reicht vielleicht schon die regelmäßige Rentenerhöhung. Da eine verspätete Abgabe von Steuererklärungen regelmäßig automatische Verspätungszuschläge nach sich zieht, hat der Gesetzgeber – mit Blick auf Rentner – eine besondere Verschonungsregelung vorgesehen. [i]... bei den Verspätungszuschlägen ...Vereinfacht gesagt, bedeutet diese: Fordert das Finanzamt von Rentnern, die bislang berechtigterweise davon ausgehen konnten, nicht erklärungspflichtig zu sein, Steuererklärungen nach, fallen für die Vergangenheit keine Verspätungszuschläge an (§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO).
[i]... gilt nur bei Aufforderung durch das FinanzamtLässt der Rentner jedoch die Steuerpflicht überprüfen und kommt selbständig zu dem Ergebnis, Steuererkl...