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Einkommensteuer | Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen
Das zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe, für die Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie für die Unterbringung und Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Stellung genommen.