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BBK Nr. 7 vom Seite 317 Fach 14 Seite 8189

Konzernrichtlinien im Allgemeinen und im Besonderen

von Prof. Dr. Klaus-Rüdiger Veit, Kiel

I. Der Begriff der Konzernrichtlinien im Allgemeinen

Als Konzernrichtlinien können Anweisungen, Regeln oder Normen bezeichnet werden, die sich auf den Zusammenschluss von Unternehmen zu einem Konzern beziehen. Diese Regelungen können zum einen vom Staat bzw. von einer Staatengemeinschaft ausgehen oder zum anderen vom Konzern selbst. Wird nur Letzteres betrachtet, sind Konzernrichtlinien Regelungen, die den Konzern und seine Glieder auf ein bestimmtes Verhalten zur Erreichung des Konzernziels ausrichten. Konzernrichtlinien betreffen insoweit die verschiedenen funktionellen Bereiche. Es lässt sich von Beschaffungs-, Fertigungs-, Vertriebsrichtlinien reden, ebenso von Finanzierungs- und Organisationsrichtlinien. Organisationsbezogene Richtlinien regeln etwa die Konzernstruktur einschließlich Hierarchietiefe oder machen Vorgaben zum Einsatz von Unternehmensverträgen bzw. zum Vollzug von Eingliederungen bei einer Konzernierung. In diesem weiten Sinne wird der Begriff der Konzernrichtlinien wenig gebraucht.

II. Das Wesen von Konzernabschluss-Richtlinien im Besonderen

Der Begriff der Konzernrichtl...