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BBK Nr. 20 vom Seite 939 Fach 14 Seite 1375

Handels- und bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin

I. Einführung

Die Behandlung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften in der Handelsbilanz weicht von der in der Steuerbilanz ab. In beiden Rechtsgebieten gibt es bis heute divergierende Ansichten zu Fragen der Aktivierung und Bewertung sowie zur Erfassung der Gewinn- und Verlustanteile. Eine herrschende Meinung ist insoweit nicht immer auszumachen. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen die unterschiedlichen Standpunkte diskutiert werden. Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanzierung und Bewertung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften wird anschließend die bilanzsteuerrechtliche Problematik analysiert.

II. Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im Handelsrecht

1. Anteile an Personenhandelsgesellschaften als Beteiligung

Der Beteiligungsbegriff ist in § 271 Abs. 1 Sätze 1 und 2 HGB normiert. Danach sind Beteiligungen Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zum Beteiligungsunternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht.

Formal gesehen ist dieser Beteiligungsbegriff n...BStBl 1976 II S. 73