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Kommentierte Nachricht NWB EV 10/2021 S. 325

Elektronische Wertpapiere

Langsam öffnet sich auch der deutsche Gesetzgeber für elektronische Wertpapiere. So hat das Bundeskabinett am den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am verabschiedet, und am ist es in Kraft getreten.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung zum einen den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken und zum anderen Transparenz, Marktintegrität und Anlegerschutz erhöhen. Das neue Gesetz könnte auf lange Sicht die vielen Zentralverwahrer und Intermediäre, die heute den Prozess der Sammelverwahrung administrieren, aus dem Markt drängen.

Erst einmal gilt das Gesetz nur für Inhaberschuldverschreibungen. Offenbar war das der Weg des geringsten Wiederstandes, um...