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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 12 | Kinderbetreuungskosten: Keine Sonderausgaben in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Als Sonderausgaben abziehbare Kinderbetreuungskosten sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs um steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu kürzen. Der Abzug von Sonderausgaben setze Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird. Gewährt der Arbeitgeber einen steuerfreien zweckgebundenen Arbeitgeberzuschuss zu Kinderbetreuungskosten, werde die wirtschaftliche Belastung in diesem Umfang gemindert.

Die steuerliche Förderung von Kinderbetreuungskosten ist eines der Themen, die durch Corona an Relevanz zugelegt haben. Von praktischer Bedeutung ist daher eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, wonach die als Sonderausgaben abziehbaren Beiträge für einen Kindergarten zu kürzen sind um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse.

Im Streitfall zahlte ein Ehepaar für die Betreuung ihrer minderjährigen Tochter einen Kindergartenbeitrag i. H. von rund 900 €. Zugleich erhielt der Ehemann von seinem Arbeitgeber einen Kindergartenzuschuss i. H. von 600 €, der nach § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei war. Das Finanzamt kürzte die in voller Höhe geltend gemachten Sonderausgaben um den steuerfreien Zuschus...