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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 05-06 | Reisekosten: Lohnsteuersenat des BFH präzisiert Anforderungen an einen Sammelpunkt

Die Anwendung der Entfernungspauschale bei Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt setzt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG voraus, dass der Arbeitnehmer den Ort oder das weiträumige Gebiet zur Aufnahme der Arbeit aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers zum einen typischerweise arbeitstäglich (und nicht nur fahrtäglich) und zum anderen auch dauerhaft aufzusuchen hat.

Nach der Neuordnung des steuerlichen Reisekostenrechts hat der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs erstmals in einer Entscheidung die Anforderungen an einen Sammelpunkt präzisiert. Im Ergebnis kommt es auf die feine Unterscheidung an – zwischen dem arbeitstäglichen Aufsuchen eines vom Arbeitgeber bestimmten Ortes oder dem fahrtäglichen Aufsuchen. – Das hört sich komplizierter an als es ist.

In § 9 Abs.1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG ist geregelt: Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen – sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen – zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen, so gilt: Die Aufwendungen für die Fahrten von der Wohnung zu ...