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Track 28 | Earn-out-Klauseln: Besteuerung eines Veräußerungsgewinns erst bei Zufluss der variablen Zahlungen
Bei gewinn- oder umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen auf Basis einer sog. Earn-out-Klausel ist keine stichtagsbezogene Ermittlung des Veräußerungsgewinns auf den Veräußerungszeitpunkt vorzunehmen. Die Kaufpreiszahlungen unterliegen nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz erst im Veranlagungszeitraum des Zuflusses der Besteuerung. Abschließend klären muss dies der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren.
Die Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung in Zeiten der Corona-Pandemie führen sicherlich dazu, dass beim Verkauf eines Unternehmens häufiger als zuvor ein Teil des Kaufpreises vom künftigen Umsatz oder vom künftigen Gewinn abhängig gemacht wird. In einer sog. Earn-out-Klausel wird dann im Unternehmenskaufvertrag definiert, dass zu einem späteren Zeitpunkt – je nach Eintritt bestimmter vorab definierter Bedingungen – ein zusätzlicher variabler Kaufpreisanteil bezahlt werden muss. Spannend ist natürlich die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Das FG Rheinland-Pfalz hat jüngst entschieden: Die Vereinbarung einer klassischen Earn-out-Klausel, wonach der Verkäufer eines Unternehm...