ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Leasingverträgen ist regelmäßig vom jeweiligen Sachverhalt abhängig: Entweder liegt eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vor. Die Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzbesteuerung. Denn bei einer Lieferung entsteht die Umsatzsteuer in voller Höhe, bei einer sonstigen Leistung nur ratenweise; das gilt auch für den Vorsteuerabzug. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Leasingarten und der umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze und zeigt anhand von Beispielen die zutreffende Verbuchung der unterschiedlichen Szenarien auf.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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0210 | Maschinen |
1200 | Bank |
1548 | Vorsteuer in Folgeperiode / im Folgejahr abziehbar |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1575 | Abziehbare Vorsteuer 16 % |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
4810 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen |
1.2 SKR 04
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0440 | Maschinen |
1800 | Bank |
1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1405 | Abziehbare Vorsteuer 16 % |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1434 | Vorsteuer in Folgeperiode / im Folgejahr abziehbar |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
6498 | Mietleasing bewegliche Wirtschaft... |