TKG § 36
Teil 2: Marktregulierung
Abschnitt 2: Zugangsregulierung
Unterabschnitt 4: Allgemeine Vorschriften
§ 36 Veröffentlichung
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAH-89233