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Mitarbeiterbeteiligungen seit 1.7.2021 steuerlich attraktiver
Im Mai 2021 wurde der Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen – das sog. Fondsstandortgesetz – vom Bundesrat verabschiedet. Das Fondstandortgesetz (FoStoG) wurde schließlich am im Bundesgesetzblatt I S. 1498 verkündet. Ziel des Gesetzes ist es, den Fondsstandort Deutschland zu stärken.
Zunächst wurde das deutsche Recht an EU-Vorgaben angepasst, steuerliche und aufsichtsrechtliche Regelungen wurden gebündelt. Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs ermöglichen laut Regierung weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung der Aufsicht. So wurden zahlreiche Schriftformerfordernisse abgeschafft, wodurch Anlegern Kosten erspart werden. Die Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltungsleistung von Investmentfonds wird auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die seit geltenden steuerlichen Regelungen, die eine Mitarbeiterbeteiligung an Start-ups und KMU attraktiver machen.
I. Definition
Eine finanzielle Mitarbeiterbeteiligung am Erfolg des Unte...