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Die Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
§ 1578b BGB: Austarieren ehebedingter Nachteile und der Eigenverantwortung geschiedener Eheleute
Beim [i]Zur Überlassung der Ehewohnung nach der Scheidung Viefhues, NWB 18/2021 S. 1334 „Konkurs einer Familie“ – also der Trennung der Ehepartner und der anschließenden Ehescheidung – sind eine Menge Fragen zu regeln. Sind noch minderjährige Kinder vorhanden, geht die Diskussion oft um das Sorge- und Umgangsrecht. Ist Vermögen aufzuteilen durch Zugewinn oder Aufteilung einzelner Dinge, wie z. B. einer gemeinsamen Immobilie, oder geht es eher um den Ausgleich gemeinsam aufgenommener Schulden? Wie werden die Anrechte auf Altersversorgung aufgeteilt – eine Frage des immer noch recht komplizierten Versorgungsausgleichs. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Frage des Unterhalts des unterhaltsberechtigten Ehepartners – in den weitaus meisten Fällen die Ehefrau –, so dass im Folgenden auch von der Ehefrau und nicht vom Ehegatten gesprochen wird. Ein hier bestehender Anspruch kann den unterhaltspflichtigen Ehepartner – entsprechend der Aussage im vorherigen Satz in den weitaus meisten Fällen der Ehemann – auf lange Zeit belasten und damit auch seine zukünftige Lebensplanung nachhaltig beeinträchtigen. Daher macht es sowohl für einen auf Unterhalt in Anspruch genommenen Ehemann als auch für die unterhaltsberechtigte Ehefrau Sinn, sich mit diesem Thema n...