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Beteiligungen an Personengesellschaften in der Handels- und Steuerbilanz
In der Bilanzierungspraxis führen Beteiligungen an Personengesellschaften regelmäßig zu Abweichungen zwischen der Handels- und Steuerbilanz.
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Handelsrechtliche Bilanzierung von Beteiligungen an Personengesellschaften
[i]Zugangs- und Folgebewertung in der HandelsbilanzHandelsrechtlich werden die Beteiligungen bei dem Gesellschafter als ein Vermögensgegenstand verstanden und mit den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) im Finanzanlagevermögen bilanziert. Am Bilanzstichtag ist handelsrechtlich zu prüfen, ob die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung nach § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6 HGB besteht. Eine solche Wertminderung der Beteiligung kann beispielsweise aufgrund von Verlusten der Personengesellschaft erforderlich sein. Verlustanteile werden handelsrechtlich somit nicht direkt erfasst, sondern ggf. über eine außerplanmäßige Abschreibung abgebildet, wenn sich der Wert der Beteiligung dadurch gemindert hat.
[i]Berücksichtigung von GewinnanteilenGewinnanteile der Personengesellschaft sind dagegen am Bilanzstichtag auf Ebene des Gesellschafters zu erfassen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Je nachdem, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft enthält oder wann die Jahresabschlüsse von Gesellsch...