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IWB Nr. 10 vom Seite 483 Fach 11 Europäische Gemeinschaften Gr. 6 Seite 62

Die Begründung von Rentenansprüchen und die Berechnung von Renten nach dem Recht der Europäischen Union

von Dr. Andreas Marschner, Magdeburg

Die Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union, die sich mit dem Rentenversicherungsrecht (genauer: mit der sozialen Absicherung gegen Invalidität und Alter) befassen, bilden ein kompliziertes Regelungsgefüge, dessen Rechtsfolgen nur im Zusammenwirken mit nationalen (mitgliedstaatlichen) Rechtsvorschriften dargestellt werden können. Im Vordergrund steht dabei die gemeinschaftsrechtlich angeordnete Zusammenrechnung von Versicherungszeiten zum Zwecke der Begründung und Berechnung eines ”gesamteuropäischen” Rentenanspruchs von Arbeitnehmern, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig waren. Nachfolgend soll diese Rechtsmaterie anhand der VO (EWG) Nr. 1408/71, der als Durchführungsverordnung konzipierten VO (EWG) Nr. 574/72 und des nationalen Rentenversicherungsrechts der Bundesrepublik in einem Überblick dargestellt werden.

Es soll zunächst auf allgemeine Grundsätze der Rechtsanwendung eingegangen werden, bevor die rechtlichen Auswirkungen der VO (EWG) Nr. 1408/71 zur Sprache kommen. Dabei geht es stets um die leistungsrechtliche Seite der Rentenversicherung. Nicht behandelt wird die versicherungsrechtlich geprägte Frage, in welchem nationalen Sicherungssystem ein Arbeitnehmer insbesond...