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Zinsvereinbarungen bei der Euro-Umstellung
Der Eintritt in die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) kann auch Zinsvereinbarungen berühren. Die EWU greift zwar nur in geringerem Maße in Festzinsen (I), in Einzelbereichen jedoch sehr weitgehend in variable Zinsvereinbarungen (II) ein. Die dabei auftretenden Fragen sollen hier unter dem Gesichtspunkt europäischen und nationalen, schwerpunktmäßig deutschen Rechts geprüft werden.
I. Festzinsvereinbarungen
Festzinsvereinbarungen in bestehenden Schuldtiteln werden grundsätzlich nicht von der Einführung der neuen Währung berührt. Nach dem Grundsatz der Vertragskontinuität gelten bei den umgestellten Euro-Darlehen und -Anleihen automatisch die in der nationalen Währung vereinbarten Zinssätze fort. Zu einem Zinsbruch dürfte es durch die dritte EWU-Stufe Anfang 1999 zumindest im langfristigen Bereich ohnehin nicht kommen. Die 10-Jahres-Renditen in allen Ländern, deren Erstteilnahme an der Währungsunion als gesichert angesehen wird, sind einzeln nur noch Zehntelprozente, im gewogenen Durchschnitt nur wenige ”Basispunkte” (1 BP = 1/100 %) von dem (Rekord-Niedrigst-)Niveau der DM entfernt. Die Zinsdifferenzen sind nur noch Indikatoren für das standing des Emitt...