Bilanzierung von Verschmelzungen im Jahresabschluss ...
... Grundlagen und Rechnungslegung beim übertragenden Rechtsträger
Die Verschmelzung gilt als das „Herzstück“ aller Umwandlungen. Für beide an einer Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ordnet das Umwandlungsgesetz auch Rechnungslegungspflichten an. Diese sollen in zwei Beiträgen beleuchtet werden. Der Beitrag von Oser widmet sich Grundlagen der Rechnungslegung bei Verschmelzungen und der Bilanzierung beim übertragenden Rechtsträger. Ein weiterer Beitrag in der nächsten Ausgabe diskutiert die Bilanzierung einer Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger.
Ergänzungsbilanzen im Rahmen des Optionsmodells
Mit dem KöMoG schafft der Gesetzgeber die Möglichkeit für bestimmte Personengesellschaften und deren Gesellschafter, eine Besteuerung nach dem Trennungsprinzip zu wählen und somit zu Besteuerungszwecken einer Kapitalgesellschaft annähernd gleichgestellt zu werden. Der Gesetzeswortlaut des neuen § 1a KStG geht in seinem dritten Absatz zwar darauf ein, wie Einnahmen und Ausgaben des Sonderbetriebsvermögens in der Folge besteuert werden sollen. Die Schwierigkeit zeigt sich wie so häufig in der praktischen Umsetzung. Das wird noch deutlicher, wenn es um die bei einer Personengesellschaft für deren Gesellschafter gebildeten Ergänzungsbilanzen geht. Hierzu finden sich seitens des Gesetzgebers keine Erläuterungen. In hat Ott einen Lösungsansatz präsentiert, der zur praktischen Umsetzung herangezogen werden kann. Der Beitrag von Farwick bietet einen Diskussionsbeitrag zu der Frage, wie eine zutreffende und sachgerechte Berücksichtigung der Werte aus der Ergänzungsbilanz beim Optionsmodell erfolgen könnte.
Die Firmenwagengestellung in der Lohnabrechnung
Die Gestellung eines Firmenwagens ist unverändert ein beliebtes Instrument zur Mitarbeitergewinnung und -bindung. Wie häufig im Steuerrecht, gibt es nicht nur eine Methode zur steuerlichen Berücksichtigung des für den Mitarbeiter entstehenden Vorteils. In dem Beitrag von Gehrs/Brügge in lag der Schwerpunkt der Erläuterungen auf der ganz überwiegend genutzten pauschalen Methode, auch 1 %-Methode genannt. In dem jetzt vorliegenden Beitrag der Autorinnen wird die alternativ nutzbare Fahrtenbuchmethode dargestellt.
Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung?
Im Urteil vom - I R 2/18 musste der BFH darüber entscheiden, ob die rückwirkende Verschmelzung einer Gewinngesellschaft auf eine Verlustgesellschaft mit dem Ziel der Nutzbarmachung des Verlusts die Anforderungen an einen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2008 erfüllt. Die Bedeutung des Besprechungsurteils kann nicht hoch genug eingeordnet werden, wie der Beitrag von Schulze zeigt.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 18/2021 Seite 1
UAAAH-89044