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NWB Nr. 37 vom Seite 2730

Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impf-/Genesungsstatus von Arbeitnehmern

Prof. Dr. Ralf Jahn

[i]Änderung des IfSG beschlossenAm hat der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, die an das Aufbauhilfegesetz 2021 angehängt wird ( BT-Drucks. 19/32275 S. 27 f.). Die Ergänzung des IfSG sieht abweichend von der soeben geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung [i]Simon, NWB 36/2021 S. 2656insbesondere vor, dass Beschäftigte in Kindertagesstätten (Kitas), Schulen und Pflegeheimen (Einrichtungen und Unternehmen nach § 36 Abs. 1 und 2 IfSG) für die Zeit der Corona-Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft oder genesen (sog. Serostatus) sind. Arbeitgeber sollen damit in Bereichen mit besonders zu schützenden Personengruppen die Arbeitsorganisation so ausgestalten können, dass ein sachgerechter Einsatz des Personals möglich ist, indem z. B. auf den Einsatz ungeimpften Personals verzichtet wird.

[i]Datenerhebung direkt beim BeschäftigtenDer Status soll über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise der Beschäftigung entscheiden können. Der Arbeitgeber kann deshalb vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes oder das Bestehen einer natürlichen Immunität in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit verlangen. Die Daten sind direkt beim Beschäftigten zu ...