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BMF 09.09.2021 III C 2 - S 7280-a/19/10004 :001, BBK 19/2021 S. 903

Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Angabe des Leistungszeitpunkts in einer Rechnung

Das BMF akzeptiert die neue Rechtsprechung des BFH zur Ersetzung des Leistungszeitpunkts durch das Rechnungsdatum in einer Rechnung nur bedingt. Dabei geht es um Fallgestaltungen, in denen der Leistungszeitpunkt in der Rechnung fehlt.

Nach dem BMF kann aus dem Rechnungsdatum nur dann auf den Leistungszeitpunkt geschlossen [i]Aus dem Rechnungsdatum kann nicht ohne weiteres der Leistungszeitpunkt abgeleitet werdenund damit der Vorsteuerabzug gewährt werden, wenn das Finanzamt über sämtliche Angaben verfügt, um die materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs zu prüfen. Das Rechnungsdatum stellt nicht den Leistungszeitpunkt dar,

  • wenn eine unmittelbar mit der Leistung zusammenfallende Rechnungsstellung nicht branchenüblich ist oder jedenfalls vom Rechnungsaussteller nicht immer durchgeführt wird oder

  • wenn im konkreten Einzelfall sonstige Zweifel an einem Zusammenfallen von Rechnungs...