ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Zuwendungen für Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen ist regelmäßig von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft abhängig. Zuwendungen können als Gesellschafterbeitrag umsatzsteuerrechtlich nicht steuerbar sein, andererseits kann die Zuwendung ein steuerbarer und auch steuerpflichtiger Umsatz sein. Der Beitrag gibt einen Überblick über die umsatzsteuerrechtlichen Grundsätze. Anhand von Beispielen werden Buchungsvorschläge für die Gesellschaft dargestellt.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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0730 | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
1200 | Bank |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
4127 | Geschäftsführergehälter |
4948 | Vergütungen an Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend) |
9610 | Tätigkeitsvergütung Vollhafter C |
1.2 SKR 04
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1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
3510 | Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
6024 | Geschäftsführergehälter |
6823 | Vergütungen an Mitunternehmer § 15 EStG (mit Sonderbetriebseinnahme korrespondierend) |
9610 | Tätigkeitsvergütung Vollhafter C |
2. Rechtsgrundlagen
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