ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Durch das Jahressteuergesetz 2020 vom wurde zum die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets ins nationale Umsatzsteuerecht umgesetzt. Das besondere Besteuerungsverfahren des sog. Mini-One-Stop-Shop-Verfahrens wird ersetzt durch das One-Stop-Shop-Verfahren. Weitere Verfahren ermöglichen inländischen Unternehmern, Umsatzsteuer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat anzumelden und zu entrichten ist, dem Bundeszentralamt für Steuern zu erklären. Der Beitrag gibt einen Überblick über diese Verfahren und stellt anhand der nötigen Buchungen die zutreffende Erfassung solcher Vorgänge in der Buchführung dar.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1728 | Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen |
1729 | Steuerzahlungen aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen elektronischen Dienstleistungen an kleine einzige Anlaufstelle (KEA/MOSS) |
1767 | Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen |
1768 | Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen / Werklieferungen |
1776 | Umsatzsteuer 19 % |
8010 | [Umsatzerlöse Personenbeförderungen Polen] |
8320 | Erlöse aus im anderen EU-Land ste... |