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NWB Nr. 37 vom Seite 2753

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung für Bestandsverträge

Bis zum 1.1.2022 sollten sachgerechte und praxisorientierte Lösungen für die Belegschaft stehen

Christine Geßner und Ulrich Beeger

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist zwar schon seit einigen Jahren in Kraft, zum tritt es aber noch einmal nachdrücklich in Erscheinung: Jeder Arbeitgeber ist dann zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis auf Entgeltumwandlung (Arbeitgeberzuschuss) verpflichtet. Dies gilt ausdrücklich für alle Bestandsverträge. [i]Zur Zuschusspflicht allgemein Beeger, NWB 42/2018 S. 3085Die seit dem neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungen sind ohnehin schon vom Arbeitgeber zu bezuschussen. Die Umsetzung des Arbeitgeberzuschusses bei Bestandsverträgen klingt trivial, stellt sich jedoch bei näherer Betrachtung als komplex und vielschichtig dar. Angesichts der Kürze der Zeit bis zur verpflichtenden Umsetzung gilt es nun, möglichst sachgerechte und praxisorientierte Lösungen für die Belegschaft zu finden. Nachfolgend werden Handlungsbedarfe, juristische Stolpersteine und Lösungsansätze aufgezeigt.

Arbeitshilfe:

Zum Thema sind in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) aufrufbar:

S. 2754

I. Bezuschussung aller Entgeltumwandlungen ab dem

[i]Bestandsverträge sind ab dem 1.1.2022 zuschusspflichtigWaren bislang nur seit dem neu abgeschlossene Entgeltumwandlungen verpflichtend zu bezuschussen, betrifft dies ab dem a...