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Insolvenz | Einem Darlehen gleichstehende Forderungen
Beschließt ein GmbH-Alleingesellschafter, einen festgestellten Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen, kann der aus einem später gefassten, auf Ausschüttung des Gewinnvortrags gerichteten Gewinnverwendungsbeschluss folgende Zahlungsanspruch eine wirtschaftlich einem Darlehen entsprechende Forderung darstellen, die anfechtbar ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2, § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO).
Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres wird bereits ein mitgliedschaftlicher Anspruch des Gesellschafters auf Feststellung des Jahresabschlusses und Fassung eines Gewinnverwendungsbeschlusses begründet. Aufgrund [i]Pape, NWB 21/2021 S. 1538, 1541 f.des Gewinnstammrechts ist der Gewinnanspruch des Gesellschafters dem Grunde nach bereits dann angelegt, wenn die Gesellschaft Gewinne erzielt hat und der Gesellschafter nach den gesetzlichen und ges...