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Stellen Online-Klavierkurse theaterähnliche Leistungen dar, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?
Das hatte zur Frage zu entscheiden, ob der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG auf Online-Klavierkurse anzuwenden ist. Besonderheit im Streitfall war, dass der Kläger dafür plädierte, dass seine Leistungen einerseits einen theaterähnlichen Charakter aufweisen und insoweit für eine Ermäßigung des Steuersatzes zugänglich sind. Hilfsweise wies er darauf hin, dass es sich vorliegend um die Übertragung von Nutzungsrechten handelt und auch diese eine Steuerermäßigung ermöglicht. Beide Argumente des Klägers konnten vom FG Münster jedoch überzeugend ausgeräumt werden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Die Umsätze aus der Erbringung von Leistungen im Wege der Bereitstellung von Online-Klavierkursen unterliegen nicht der Steuerermäßigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG. Eine Gleichartigkeit mit theaterähnlichen Umsätzen kann auch deshalb nicht angenommen werden, da das unterrichtende Moment den kulturellen Charakter überwiegt und insoweit im Vordergrund steht.
2. Die Umsätze aus der Erbringung von Leistungen im Wege der Bereitstellung von Online-Klavierkursen unterliegen auch nicht der Steuerermäßigung gem. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG. Die mit der Zurverfügungstellung der Onlinematerialien verbundene Einräumun...