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Corona | Arbeitsschutzverordnung angepasst (Bundesregierung)
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde angepasst und aktualisiert. Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel bleiben bestehen. Neu ist, dass Unternehmen ihre Beschäftigten künftig für den Impftermin freistellen sollen. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Mit der Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung werden die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz über den hinaus verlängert und an die derzeit wieder deutlich steigenden Infektionszahlen angepasst.
Impfung während der Arbeitszeit ermöglichen
Neu wird sein - und viele Unternehmen praktizieren das schon heute - dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dabei unterstützen sollen, Impfangebote wahrzunehmen. Sie...