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Online-Nachricht - Dienstag, 07.09.2021

Corona | Arbeitsschutzverordnung angepasst (Bundesregierung)

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde angepasst und aktualisiert. Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel bleiben bestehen. Neu ist, dass Unternehmen ihre Beschäftigten künftig für den Impftermin freistellen sollen. Hierauf macht die Bundesregierung aufmerksam.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

Mit der Änderung der Corona-Arbeitsschutzverordnung werden die Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz über den hinaus verlängert und an die derzeit wieder deutlich steigenden Infektionszahlen angepasst.

Impfung während der Arbeitszeit ermöglichen

Neu wird sein - und viele Unternehmen praktizieren das schon heute - dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dabei unterstützen sollen, Impfangebote wahrzunehmen. Sie...

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