Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 9 vom Seite 20

Bringing an Action against Someone – Die Klageerhebung im Zivilrecht

Susanne Mühlhaus, Dipl.-Übersetzerin und Dozentin

Ausländische Mandanten haben häufig Probleme, den Gang eines Zivilverfahrens in Deutschland zu verstehen. Aus diesem Grund befassen wir uns in dieser Ausgabe mit der Klageerhebung im Zivilrecht und einigen der dazugehörigen Begriffe in deutscher und englischer Sprache. So können Sie ausländischen Mandanten den entsprechenden Sachverhalt in englischer Sprache besser erklären.

I. Lesen Sie die folgenden Aussagen zum Thema Klageerhebung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Klageerhebung (Deutsch)
Bringing an Action against Someone (Englisch)
Ohne Aktivität des Klägers kommt kein Zivilverfahren in Gang.
Without any action by the plaintiff/complainant/applicant no civil action /case/civil proceedings will be initiated.
Die Erhebung der Klage erfolgt durch die ordnungsgemäße und rechtzeitige Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift).
A complaint shall be brought by serving a(n) written pleading/statement of claim/action properly and timely.
Die Klageschrift muss enthalten:
The statement of claim/complaint/statement of case must include:
1. die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts;
1. the designation of the parties and of the court;
2. die präzise Angabe des Gegenstands und des Grundes für den erhobenen Anspruch sowie e...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

RENO - Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten