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IWB Nr. 18 vom Seite 907 Fach 1 Seite 1506

Verbindliche Auskunft (Advance Ruling)

Deutscher Nationalbericht zum Thema II des 53. IFA-Kongresses in Eilat 1999

von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Blumers, Stuttgart

Die deutsche steuerliche Verwaltungspraxis kennt neben der Verbindlichen Zusage nach Außenprüfung (§§ 204207 AO) und einigen weiteren Spezialregeln die Verbindliche Auskunft, die vor Verwirklichung eines Sachverhalts für ein konkretes Steuerrechtsverhältnis eingeholt wird. Nach der Rechtsprechung des BFH darf der Steuerpflichtige bei Einhaltung gewisser Mindestvoraussetzungen, die das BMF in zwei Schreiben von 1987 und 1990 zusammengefaßt hat, für die Zukunft auf die Auskunft vertrauen. Im Zeitalter immer komplexerer Steuerregeln spielt diese Praxis vor allem im Bereich der Unternehmensumwandlungen eine wichtige Rolle unter dem Aspekt der Planungssicherheit.

I. Rechtsauskünfte nach deutschem Steuerrecht

Wie eingangs erwähnt, sieht die AO (§§ 204—207) Verbindliche Zusagen nach Außenprüfungen vor. Von einigem Interesse ist deren Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung, die nur steuerrelevante Sachverhalte betrifft, sich also im rein Tatsächlichen abspielt. Demgegenüber beschränkt sich die Verbindliche Zusage auf die rechtliche Seite einer Steuerproblematik. Daneben kennt das Gesetz im Steuerrecht der abhängig Tätigen die Lohnsteuerauskunft nach § 42 EStG. Im Zollrecht existieren die Zollauskunft na...