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FG München Beschluss v. - 12 V 1401/21

Gesetze: FGO § 114, FGO § 69, ZPO § 920 Abs. 2, ZPO § 294

Einstweilige Anordnung auf Festsetzung von Kindergeld

Leitsatz

1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Anordnung entfällt nachträglich, wenn sich das Antragsverfahren in der Hauptsache erledigt.

2. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in den Fällen, in denen eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist, unzulässig.

Fundstelle(n):
RAAAH-88329

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