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IWB 17/2021 S. 682

FG Düsseldorf | § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG begründet keine unbeschränkte Steuerpflicht für Ehegatten im Inland

(1) § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG bewirkt nicht, dass der nicht im Inland lebende Ehegatte des nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen ohne Einschränkung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird. (2) Die niederländische Heffingskorting ist eine den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c EStG ausschließende Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen.

Hinweis:

Der Kläger [i]Fingierte unbeschränkte Steuerpflicht eröffnet das Splittingverfahren und doppelte Höchst- und Pauschbeträge erfüllte die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG und war auf Antrag mit seinen inländischen Einkünften als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln. Sein Arbeitslohn unterliegt gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG und Art. 14 Abs. 1 DBA Niederlande 2012 der deutschen Besteuerung. Die Klägerin war wegen ihres S. 683Wohnsitzes in den Niederlanden sowie mangels inländischer Einkünfte weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig. Für den Kläger gilt, dass gem. § 1a Abs. 1 EStG der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte ohne ...